Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 251/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49279
OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 251/14 (https://dejure.org/2014,49279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2014 - 20 W 251/14 (https://dejure.org/2014,49279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 20 W 251/14 (https://dejure.org/2014,49279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,49279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2247 BGB, § 26 FamFG, § 29 FamFG, § 37 FamFG, § 286 ZPO
    Erbscheinverfahren: Fälschungseinwand bei Vorlage von Testament zwanzig Jahre nach Todesfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbscheinverfahren: Fälschungseinwand bei Vorlage von Testament zwanzig Jahre nach Todesfall

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinverfahren - Prüfung eines nach dem Todesfall vorgelegten eigenhändigen Testaments

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Nachlassgerichts zur Prüfung der Echtheit eines 20 Jahre nach dem Versterben des Erblassers vorgelegten eigenhändigen Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorlage eines Testaments nach zwanzig Jahren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Prüfung der Fälschung eines Testaments nur bei konkretem Anlass

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Testament taucht über zwanzig Jahre nach dem Erbfall auf - Ist es gefälscht?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testament: Zweifel an der Echtheit müssen nachgewiesen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erst nach langer Zeit aufgefundenes Testament begründet für sich genommen kein Fälschungsvorwurf - Fälschungseinwand muss sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen können

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erbscheinverfahren: Fälschungseinwand bei Vorlage von Testament zwanzig Jahre nach Todesfall

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkung des Fälschungseinwandes in Bezug auf handschriftliche Testamente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 524
  • FamRZ 2015, 2090
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 251/14
    Für die Überzeugungsbildung ist nach den für § 286 ZPO herausgebildeten Grundsätzen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad der Gewissheit ausreichend, der vernünftige Zweifel ausschließt (vgl. Sternal in Keidel, FamFG, § 29 FamFG, Rn. 28; BGH, Urteil vom 14.01.1993, Az. IX ZR 238/91, zitiert nach juris Rn. 16).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 251/14
    Denn der Möglichkeit einer Fälschung eines Testaments ist durch weitere Ermittlungen nach § 26 FamFG im Erbscheinserteilungsverfahren nur dann nachzugehen, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.11.1997, Az. 1Z BR 169/97, zitiert nach juris, Rn. 19), den die Einwände des Beteiligten zu 1) vorliegend wie ausgeführt gerade nicht bietet.
  • OLG Rostock, 22.03.2022 - 3 W 128/19

    Anforderungen an die Feststellung der Echtheit eines Testaments

    Im Erbscheinsverfahren trifft denjenigen die Feststellungslast dafür, dass das Testament vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben worden ist, der sich auf das Testament beruft (OLG Hamm Beschl. v. 02.10.2012, FamRZ 2013, 1069; OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.10.2014, 20 W 251/14, FamRZ 2015, 2090; Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2247 Rn. 17).

    Es genügt für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt (BGH, Urt. v. 14.01.1993, IX ZR 238/91, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.10.2014, 20 W 251/14, FamRZ 2015, 2090; Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2247 Rn. 17).

    Dabei hat sich das Gericht seine Überzeugung gemäß § 37 Abs. 1 FamFG aus dem gesamten Verfahrensstoff zu bilden (OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.10.2014, 20 W 251/14, FamRZ 2015, 2090; Keitel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 37 Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht